Auf dem Blog der Kanzlei zum Roland möchten wir Ihnen heute ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht näherbringen: Die außerordentliche Kündigung. Dieser Schritt ist für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer oft mit Unsicherheiten verbunden und wirft zahlreiche Fragen auf. Wir erleben es häufig, dass auch bei erfahrenen Personalern und Unternehmen außerordentliche Kündigungen ausgespochen werden, ohne das die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Konsequenz sind unnötige Kosten und oft ein unbefriedigendes Ergebnis. Deshalb, wollen wir heute das Thema einmal näher beleuchten.
Fangen wir mit dem Gesetz an. Der Gesetzeswortlaut zur außerordentlichen Kündigung lautet:
"Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann."
Die Gesetzeslektüre allein dürfte hier wenig Licht ins dunkle bringen....
Welche Voraussetzungen müssen überhaupt erfüllt sein? Welche Fristen gelten? Und was bedeutet dies für das Arbeitslosengeld?
Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen als erfahrene Kanzlei im Arbeitsrecht eine umfassende Orientierung bieten und Klarheit in diesen komplexen Prozess bringen.
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Die außerordentliche Kündigung, auch bekannt als fristlose Kündigung, ist die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Vertragspartner aufgrund schwerwiegender Gründe, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.
Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung bedarf es hier keiner Einhaltung einer Kündigungsfrist. Was viele nicht wissen: Die außerordentliche Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden.
Gründe für eine außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, darunter:
Schwere Pflichtverletzung: Wenn der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten in erheblichem Maße verletzt, wie z.B. Diebstahl, beharrliche (!) Arbeitsverweigerung oder grobe Beleidigung von Kollegen oder Vorgesetzten. Diese Aufzählung ist längst nicht abschließend. Wichtig ist, dass hier im Vorfeld individuell geprüft wird, ob tatsächlich ein Kündigungsgrund im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bzw. im Sinne von § 626 BGB vorliegt. Wir haben es schon oft erlebt, dass Arbeitgeber hier vorschnell gehandelt haben. Eine entsprechende Quittung gab es dann vor Gericht. Lassen Sie sich also im Vorfeld unbedingt beraten! Gerne können Sie hierzu unverbindlich Kontakt aufnehmen. RA Buljevic wird Sie entsprechend beraten.
Straftaten: Wenn der Arbeitnehmer z.B. strafbare Handlungen am Arbeitsplatz begeht, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber schwerwiegend beeinträchtigen. Hierzu zählen als Klassiker bspw. der Diebstahl oder der Arbeitszeitbetrug.
Unfähigkeit zur Weiterbeschäftigung: Wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder körperlichen Einschränkungen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen, und keine anderweitige Lösung im Unternehmen gefunden werden kann. Ein Beispiel wäre, wenn ein Fahrer dauerhaft die Fahrerlaubnis verliert und keine anderen Aufgaben übernehmen kann. Aber Vorsicht: Auch hier muss grundsätzlich geprüft werden, ob nicht eher eine ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers in Betracht kommt. Es kommt hier (wie immer bei der außerordentlichen Kündigung) auf die die Zumutbarkeit für den Arbeitgeber an.
Prozedur der außerordentlichen Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung unterliegt grundsätzlich den gleichen Erfordernissen wie die ordentliche Kündigung. Vor allem ist hier das Schriftformerfordernis anzuführen. Es reicht keine E-Mail, WhatsApp oder was auch immer. Es gilt nur die eigenhändige Unterschrift.
Anders als oftmals angenommen, ist eine Begründung der Kündigung nicht erforderlich. Allerdings sind dem Arbeitnehmer die Gründe auf Verlangen mitzuteilen.
Der Arbeitgeber sollte unbedingt vor der Kündigung alle relevanten Fakten sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Beweise sammeln. Eine rechtliche Beratung durch erfahrene Arbeitsrechtsexperten ist unerlässlich, um mögliche Risiken zu minimieren.
Rechte für Arbeitgeber
Arbeitgeber haben das Recht, sozusagen als ultima ratio in bestimmten Situationen eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, um ihre Interessen bzw. Ihr Unternehmen zu schützen. Gemäß § 626 BGB müssen sie dabei jedoch die gesetzlichen Fristen beachten und die Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes aussprechen.
Sperrzeit für Arbeitslosengeld beachten
Eine außerordentliche Kündigung kann für den Arbeitnehmer existenzgefährdende finanzielle Folgen haben. Wenn das Arbeitsverhältnis durch eine fristlose Kündigung endet und der Arbeitnehmer dafür verantwortlich gemacht wird, kann dies eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I (ALG I) auslösen. Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn sie der Ansicht ist, dass der Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch sein Verhalten mitverursacht hat. Daher ist es für Arbeitnehmer ratsam, sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Bedenken Sie: Sie haben für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen Zeit. Wird bis dahin keine Klage erhoben, ist die Kündigung wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden.
Fazit
Eine außerordentliche Kündigung ist ein ernsthafter Schritt, der sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen haben kann. Es ist wichtig, die rechtlichen Aspekte und Verfahrensweisen genau zu verstehen und im Zweifelsfall professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Kanzlei zum Roland & Rechtsanwalt Daniel Buljevic sind spezialisiert auf Arbeitsrecht und stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren!
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