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Arbeitsrecht und die Fußball-EM: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten

Die Fußball-Europameisterschaft (EM) ist ein Ereignis, das Millionen von Menschen in Europa begeistert. Während dieser Zeit steigt das Fußballfieber und viele Arbeitnehmer möchten die Spiele live verfolgen, sei es im Stadion, zuhause vor dem Fernseher oder bei Public Viewings. Doch wie lässt sich die Begeisterung für die EM mit den beruflichen Pflichten vereinbaren? Hier kommen einige wichtige Aspekte des Arbeitsrechts ins Spiel.





1. Arbeitszeit und Übertragungen während der Arbeitszeit


Viele Spiele der EM finden während der regulären Arbeitszeit statt. Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch darauf, Spiele während der Arbeitszeit zu verfolgen. Arbeitgeber können jedoch Kulanz zeigen und zum Beispiel einen Fernseher im Pausenraum aufstellen oder das Streaming der Spiele am Arbeitsplatz erlauben. Solche Maßnahmen sollten jedoch klar kommuniziert und geregelt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Diese Regelungen fallen unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO).


2. Urlaub während der EM


Einige Arbeitnehmer möchten möglicherweise Urlaub nehmen, um die Spiele der EM zu verfolgen. Hier gilt das reguläre Urlaubsrecht: Urlaub muss beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden. Dabei sollten Arbeitgeber fair und transparent agieren, um den Betriebsfrieden zu wahren. Gerade in Betrieben mit vielen Fußballfans kann es sinnvoll sein, eine frühzeitige Planung und klare Regelungen zur Urlaubsvergabe während der EM festzulegen. Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu finden sich in § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).


3. Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice


Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice können während der EM eine Lösung sein, um Arbeitnehmern entgegenzukommen. Viele Unternehmen bieten mittlerweile flexible Arbeitsmodelle an, die es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Arbeitszeiten an persönliche Bedürfnisse anzupassen. Auch hier ist eine klare Kommunikation und Abstimmung mit dem Arbeitgeber entscheidend. Diese Flexibilitätsoptionen sind ebenfalls im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers gemäß § 106 GewO möglich, aber auch durch vertragliche oder betriebliche Vereinbarungen.


4. Alkoholkonsum im Betrieb


Bei Public Viewings oder internen Events kann es vorkommen, dass Alkohol konsumiert wird. Arbeitgeber sollten klare Richtlinien zum Alkoholkonsum während der Arbeitszeit aufstellen, wenn dies nicht ohnehin vertraglich festgelegt ist. In vielen Betrieben ist der Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit grundsätzlich verboten, um die Sicherheit und Produktivität zu gewährleisten. Ein Verstoß kann im schlimmsten Falle zu einer Kündigung führen.


5. Verhalten nach Niederlagen oder Siegen


Emotionen gehören zum Fußball dazu. Nach einer bitteren Niederlage oder einem euphorischen Sieg können die Emotionen hochkochen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass die Arbeitsatmosphäre nicht darunter leidet. Respekt und Professionalität sollten stets gewahrt bleiben, um Konflikte zu vermeiden.


6. Vertragliche Regelungen und betriebliche Vereinbarungen


Arbeitgeber können auch spezielle betriebliche Vereinbarungen für die Zeit der EM treffen. Diese können beispielsweise Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung, zur Nutzung von betrieblichen Einrichtungen für das Fußballschauen oder zum Umgang mit vermehrten Urlaubsanträgen enthalten. Solche Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten und allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Diese fallen unter § 77 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).


7. Kündigung


Ein weiteres wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Fußball-EM ist die Kündigung. Arbeitnehmer sollten beachten, dass unerlaubtes Fehlen, etwa weil ein Spiel geschaut wurde, ohne Urlaub genommen zu haben, eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung nach sich ziehen kann. Auch exzessiver Alkoholkonsum und daraus resultierendes unangemessenes Verhalten können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, die bis zur Kündigung reichen können. Arbeitgeber müssen bei Kündigungen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) einhalten und stets prüfen, ob eine Abmahnung als mildere Maßnahme in Betracht kommt.


Fazit


Die Fußball-EM ist ein großes Ereignis, das die Menschen begeistert und zusammenbringt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es wichtig, die richtige Balance zwischen Fußballfieber und beruflichen Verpflichtungen zu finden. Klare Kommunikation, Flexibilität und gegenseitiger Respekt sind dabei die Schlüssel zum Erfolg. Mit den richtigen arbeitsrechtlichen Regelungen und einer offenen Einstellung kann die EM zu einem positiven Erlebnis für alle Beteiligten werden.


Haben Sie Fragen zum Thema Arbeitsrecht während der Fußball-EM?

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0421 / 84 82 5662.

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